Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Freizeit und Antworten darauf.
Sollte ich eine Reiserücktrittversicherung abschließen?
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, da diese in den Teilnehmendenbeiträgen nicht enthalten ist.
Wann wird bezahlt?
Nach der Anmeldung werden die Teilnahmebestätigung und die Zahlungsaufforderung über die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (soweit keine anderen Zahlungsbedingungen im Prospekt bei der Freizeit genannt werden) verschickt. Etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Beginn der Feizeit wird die Rechnung über den Restbetrag verschickt.
Was ist bei einer Abmeldung zu beachten?
Unter den Reisebedingungen finden sich unsere Stornobedingungen. Je nach Zeitraum des Abmeldens fallen prozentuale Stornokosten an.
Kann ich eine Ermäßigung beantragen?
Bei finanziellen Engpässen gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Unsere Mitarbeiterin Anja Schmidt gibt Ihnen unter Tel. 05741 2700-322 gerne Auskunft.
Wann bekomme ich genauere Informationen zur Freizeit (Abfahrtsort, Taschengeld, Gepäck, etc.)?
Etwa 6 Wochen vor Beginn der Freizeit lädt das Mitarbeiter-Team die Teilnehmenden zu einem Freizeitvortreffen ein, bei dem alle Fragen geklärt werden. Gerne gibt das Jugendpfarramt auch vorher Auskunft.
Sind Wertsachen versichert?
Nein. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Wertsachen und bitten um Verständnis, dass die Mitarbeitenden in erster Linie pädagogisch arbeiten und keine Wertsachen verwahren können. Es ist am besten, wertvolle Dinge zu Hause zu lassen.
Jugendschutz
Natürlich wird auf unseren Freizeiten auf das deutsche und ggf. strengere nationale Jugendschutzgesetze geachtet. Die Anwendung des JuSchG orientiert sich für die gesamte Freizeitgruppe normalerweise an den jüngsten Teilnehmenden einer Freizeit.
Was ist im Krankheitsfall?
Wenn ein Teilnehmender erkrankt oder verunfallt, begleitet ein Mitarbeitender sie oder ihn zum Arzt oder ins Krankenhaus. Bei schwerwiegenden Erkrankungen werden natürlich die Eltern informiert. Die Abrechnung erfolgt entweder über die Krankenkarte oder der Veranstalter geht in Vorleistung. Falls Kosten entstanden sind, werden den Eltern diese nach der Freizeit in Rechnung gestellt. Es besteht dann die Möglichkeit, die Belege vorrangig bei der eigenen Krankenkasse und dann bei der von uns abgeschlossenen Reisekrankenversicherung einzureichen.
Muss mein Kind vorher geimpft werden?
Bitte besprechen Sie notwendige Impfungen mit Ihrem Hausarzt.
Betreuung während der Freizeit
Die Betreuung durch unsere Mitarbeitenden beginnt am Abfahrtsort und endet, wenn die Eltern ihre Kinder nach der Rückreise wieder abholen oder wenn ein Kind vorzeitig abgeholt werden muss.
Wie ist die Verpflegung?
Das ist von Freizeit zu Freizeit sehr unterschiedlich geregelt. Manche Freizeiten haben ein eigenes Kochteam dabei, andere Freizeiten sind in einem Haus mit Vollverpflegung (Ausnahme Canet de Mar). In der Regel gibt es drei Mahlzeiten am Tag.
Wird auf Allergiker Rücksicht genommen?
Falls Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten vorliegen sollten, klären Sie dies vor der Anmeldung mit dem Jugendpfarramt unter Tel. 05741 2700-322 ab.
Wer sind die Teamer?
Unsere Freizeit-Teamer haben langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie sind Mitarbeitende der Ev. Jugend oder der CVJMs. Der Veranstalter legt Wert auf die Teilnahme an regelmäßigen Seminaren, an der Freizeitmitarbeiterschulung und den Erwerb der JuLeiCa. Natürlich gibt es in einem Team auch Mitarbeitende, die das erste Mal mitfahren, aber auch sie sind geschult und unser guter Betreuungsschlüssel schafft Möglichkeiten, Jüngeren den Einstieg in die Freizeitarbeit zu ermöglichen. Die Leitung der Freizeiten wird sowohl von ehrenamtlichen als auch hauptamtlichen Mitarbeitenden übernommen. Sie sind während der Freizeit jederzeit ansprechbar.
Wie ist der Betreuungsschlüssel?
Je nach Freizeit und Alter gibt es einen Mitarbeitenden für 6 bis 8 Kinder oder Jugendliche.